Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit & e.V.
Am 3.April 2012 wurde unserem Verein vom Finanzamt Würzburg die vorläufige Freistellungsbescheinigung ausgestellt. Diese wurde durch den Freistellungsbescheid vom 12.08.2013 bis zum 31.12.2017 verlängert.
Gemeinnützigkeit
Die Körperschaft Tierschutzprojekt Italien ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §§ 51 ff. A0 dient.
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
-Förderung des Tierschutzes
Behandlung der Spenden:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Hier finden Sie das Orginalschreiben des Finanzamtes Würzburg über die Gemeinnützigkeit des Tierschutzprojekt-Italien e.V..
Hier finden Sie die Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit unseres italienischen Partnervereins “Associazione Protezione de Cane “Gaia”” und deren beglaubigte deutsche Übersetzung.
Eingetragener Verein e.V.
Am 27.4.2012 wurde unserem Verein seitens des Amsgerichtes Würzburg die Eintragung in das Vereinsregister bestätigt.
Unser Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Würzburg unter der Registernummer VR 200637 als Verein eingetragen.
Datum der Eintragung ist der 26.4.2012.
Hier finden Sie das Orginalschreiben des Amtsgerichtes Würzburg.